Folgender Beschluss wird einstimmig gefasst.

 

1.    Der Gemeinderat nimmt die Ausschreibungskonzeption der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH vom 12. August 2024 nebst Anlagen zur Kenntnis.

 

2.    Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH (Gt-service GmbH) mit der Ausschreibung der Stromlieferung der ab 01.01.2026, 00:00 Uhr bis 31.12.2028, 24:00 Uhr im Rahmen des Konzepts zu Ziffer 1 zu beauftragen, die sich zur Durchführung der Ausschreibung weiterer Kooperationspartner bedienen kann.

 

3.    Der Gemeinderat bevollmächtigt den Aufsichtsrat der Gt-service GmbH die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen in der Ausschreibung nach Ziffer 1 und Ziffer 2, namens und im Auftrag der Stadt Haiterbach vorzunehmen. Zugleich wird der Aufsichtsrat der Gt-service GmbH dazu bevollmächtigt, den Geschäftsführer der Gt-service GmbH oder Dritte mit der Zuschlagsentscheidung zu beauftragen.

 

4.    Die Stadt Haiterbach verpflichtet sich, das Ergebnis der Ausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

 

 

Folgender Beschluss wird mehrheitlich, mit 17 Ja Stimmen und 7 Nein Stimmen gefasst.

 

5.   Die Verwaltung wird beauftragt, Strom mit folgender Qualität im Rahmen der Bündelausschreibungen Strom über die Gt-service GmbH auszuschreiben: 100% Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote, Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell