Der Bebauungsplan „Lauteräcker“ in Haiterbach-Beihingen wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch in Verbindung mit § 215 a Baugesetzbuch durchgeführt.

Der als Anlage beigefügte Bebauungsplanentwurf vom 11.07.2024, mit Begründung, Textlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und der Vorprüfung des Einzelfalls vom 11.07.2024 zum Verfahren nach § 13 b BauGB gemäß § 13 a Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch und der Antrag auf Ausnahme vom 05.07.2024 nach § 33 a Abs. 2 Naturschutzgesetz für die Entfernung eines Streuobstbestands wird gebilligt.

Die Öffentliche Auslegung wird gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.