Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss

Der Gemeinderat ist gegen die Ausweisung des Gebietes im Gewann „Hinterer Berg“ in Oberschwandorf als Vorrangfläche für Solaranlagen. Diese Flächen sollen für eventuelle Baulandentwicklungen freigehalten werden.

Den anderen vom Regionalplan Nordschwarzwald als Vorrangflächen ausgewiesenen Flächen auf den Gemarkungen Haiterbach und Unterschwandorf wird zugestimmt.

Als Ausgleich für die ausgewiesene Fläche auf Gemarkung Oberschwandorf, bietet die Stadt Haiterbach weitere Flächen auf der bestehenden Erddeponie Leidgrund auf der Gemarkung Haiterbach an.